Musiktheorie
Die Angebote der Musiktheorie unterstützen den Instrumental- und Gesangsunterricht und ergänzen den Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen — von den Anfängen bis hin zur Hochschulvorbereitung und darüber hinaus.
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Ergänzungsfach Musiktheorie
empfohlen ab 11 Jahre
In den Musiktheoriekursen werden dem Alter und Lernstand entsprechend die musikalische Hörfähigkeit gefördert sowie Grundkenntnisse in Musiklehre, Satzlehre, Partiturkunde, Analyse und Musikgeschichte gelehrt.
Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen statt, einmal wöchentlich 60 Minuten. In den Kursen können die Basisscheine Musiktheorie 1 und 2 erworben werden.
Kursplan
Mittwoch
Treffpunkt Rotebühlplatz, Raum Z1
Die inhaltlichen Angaben dienen als Orientierungshilfen. Die Kurse Musiktheorie 1 und 2 sind nicht ausschließlich prüfungsvorbereitend. In allen Kursen wird auf individuelle Wünsche eingegangen.
| 13:30-14:30 Uhr | Musiktheorie 1 |
|---|---|
| ALTER | 12-13 Jahre |
| VORAUSSETZUNGEN | Intervalle bis zur Quinte, Dreiklänge, Vorzeichen aller Tonarten, Grundkadenz T-S-D-T |
| KURSINHALTE | Basisschein Musiktheorie 1, Partiturkunde, Formenlehre, Geschichte, Stilkunde |
| 15:30-16:30 Uhr | Musiktheorie 2 plus |
|---|---|
| ALTER | 14-16 Jahre |
| VORAUSSETZUNGEN | Basisschein Musiktheorie 2 oder vergleichbarer Kenntnisstand |
| KURSINHALTE | fortgeschrittene Höraufgaben und Satzlehre, Analyse, Stilkunde, Moderne |
| 16:30-17:30 Uhr | Musiktheorie 2 |
|---|---|
| ALTER | 15-17 Jahre |
| VORAUSSETZUNGEN | Basisschein Musiktheorie 1 oder vergleichbarer Kenntnisstand |
| KURSINHALTE | Basisschein Musiktheorie 2, Analyse, Geschichte, Stilkunde |
| 17:30-18:30 Uhr | Musiktheorie 2 |
|---|---|
| ALTER | 14-16 Jahre |
| VORAUSSETZUNGEN | Basisschein Musiktheorie 1 oder vergleichbarer Kenntnisstand |
| KURSINHALTE | Basisschein Musiktheorie 2, Analyse, Geschichte, Stilkunde |
Donnerstag
Treffpunkt Rotebühlplatz, Raum Z1
Die inhaltlichen Angaben dienen als Orientierungshilfen. Die Kurse Musiktheorie 1 und 2 sind nicht ausschließlich prüfungsvorbereitend. In allen Kursen wird auf individuelle Wünsche eingegangen.
| 15:00-16:00 Uhr | Basic 1 |
|---|---|
| Alter | 11-12 Jahre |
| Voraussetzungen | Noten lesen im Violin- und/oder Bassschlüssel erwünscht |
| Kursinhalte | Grundlagen der Musiklehre, Instrumentenkunde, Geschichte, Gattungen |
| 16:00-17:00 Uhr | Basic 2 |
|---|---|
| Alter | 11-12 Jahre |
| Voraussetzungen | Violin- und Bassschlüssel, Dur- und Moll-Dreiklänge, Vorzeichen der Dur-Tonarten, Hauptfunktionen (T, S, D) |
| Kursinhalte | Grundlagen musikalischen Hörens, Musiklehre, Satzlehre, Formen, Geschichte |
| 17:00-18:00 Uhr | Musiktheorie 1 |
|---|---|
| Alter | 12-13 Jahre |
| Voraussetzungen | Intervalle bis zur Quinte, Dreiklänge, Vorzeichen aller Tonarten, Grundkadenz T-S-D-T |
| Kursinhalte | Basisschein Musiktheorie 1, Partiturkunde, Formenlehre, Geschichte, Stilkunde |
Hochschulvorbereitung
Der begehrte Hochschulvorbereitungskurs der Stuttgarter Musikschule ist eines der umfassendsten und erfolgreichsten Angebote seiner Art. Seit Jahrzehnten werden hier Studieninteressierte auf die Eignungsprüfungen der Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien im In- und Ausland vorbereitet. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung.
Termine
Am jeweils ersten Donnerstag im Semester beginnt der Kurs mit einer Einführung, in der umfassende Informationen gegeben und die Kursgruppen eingeteilt werden. Der aktuelle Termin wird rechtzeitig auf der Website unter Veranstaltungen bekanntgegeben. Der Unterricht findet einmal wöchentlich mit einer Dauer von 2-2,5 Stunden statt. Es gibt mehrere Termine zur Auswahl. Insgesamt beinhaltet der Kurs 36 Stunden und dauert ein Semester (September-Januar, Februar bis Juni).
Inhalte
Der Kurs orientiert sich an den Mustertests der deutschen Hochschulen. Es werden alle relevanten Themen systematisch bearbeitet und methodische Hilfestellungen zur erfolgreichen Bewältigung der Aufgaben gegeben. Themenfelder sind: Gehörbildung, Musiklehre, Satzlehre, Formen und Gattungen, Musikgeschichte, Prüfungstraining
Weitere Fächer inklusive
Der Hochschulvorbereitungskurs beinhaltet weitere prüfungsvorbereitende Fächer, die Teilnehmende nach Bedarf und ohne zusätzliche Kosten belegen können.
- Hörtraining
Aufbauende Übungen zum Hören von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, Melodien - Schulpraktisches Klavierspiel
Schulung im vorbereiteten und spontanen Begleiten von Liedern - Gesang
Unterricht in Kleingruppen für das Pflichtfach der Studiengänge Lehramt und Kirchenmusik - Jazzharmonielehre
Praxisorientierter Unterricht für die Studiengänge Lehramt und Popularmusik - Feldenkrais
Ganzheitliches Körpertraining, Vermeidung und Abbau von spielbedingten Schmerzen sowie Hilfestellung bei Lampenfieber und Prüfungsangst
Basisscheine Musiktheorie
Die Basisscheine Musiktheorie 1 und 2 sind Zertifikate der Stuttgarter Musikschule und des Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium Stuttgart. Sie bescheinigen in zwei Stufen die Kenntnis musiktheoretischer Grundlagen der Dur-Moll-tonalen Musik in Gehörbildung, Satzlehre, Analyse und Geschichte.
Die Prüfung
Für den Erwerb der Basisscheine Musiktheorie ist jeweils ein schriftlicher Test in Gehörbildung und Musiklehre zu bestehen. Die Tests werden im Rahmen der Musiktheoriekurse an der Stuttgarter Musikschule sowie im Musiktheorieunterricht am Musikgymnasium geschrieben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Prüfungstermine werden im Unterricht vereinbart. In der Regel werden die Tests im Sommersemester geschrieben.
Mustertest Basisschein Musiktheorie 1
- Gehörbildung (PDF) (3,549 MB)
- Musiklehre (PDF) (5,277 MB)
Mustertest Basisschein Musiktheorie 2
- Gehörbildung (PDF) (5,976 MB)
- Musiklehre (PDF) (4,364 MB)
Regelungen für STUVO und Musikgymnasium
Schüler*innen der STUVO (Stuttgarter Musikschule) und des Musikgymnasiums müssen die Basisscheine Musiktheorie verpflichtend erwerben. Für diese Schüler*innen gilt:
Basisschein Musiktheorie 1
- In der STUVO muss die Prüfung mit 14 Jahren abgelegt werden, Stichtag: 1. Februar.
- Diejenigen, die erst mit 14 Jahren oder älter in die STUVO aufgenommen werden, müssen die Prüfung innerhalb des ersten STUVO-Jahres ablegen.
- Im Musikgymnasium findet die Prüfung am Ende der 8. Klasse statt.
Basisschein Musiktheorie 2
- In der STUVO muss die Prüfung mit 16 Jahren abgelegt werden, Stichtag: 1. Februar.
Voraussetzung ist der Erwerb des Basisscheins Musiktheorie 1. - Diejenigen, die erst mit 16 Jahren oder älter in die STUVO aufgenommen werden, müssen zunächst die Prüfung zum Basisschein Musiktheorie 1 innerhalb des ersten STUVO-Jahres ablegen.
- Im Musikgymnasium findet die Prüfung am Ende der 10. Klasse statt.
Die Bewertung
Die Prüfungen setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Gehörbildung und Musiklehre. Beide Prüfungsteile müssen erfolgreich abgelegt werden, um das Zertifikat Basisschein Musiktheorie zu erwerben. Die Bewertung der Testaufgaben erfolgt nach einem einheitlichen Punktesystem. Ein Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens zwei Drittel der möglichen Punkte erzielt wurden.Die Ergebnisse werden in folgenden Kategorien zusammengefasst:
- mit sehr gutem Erfolg bestanden
- mit gutem Erfolg bestanden
- mit Erfolg bestanden
- nicht bestanden
In einem Zeugnis werden das erzielte Gesamtergebnis sowie die Ergebnisse der beiden Prüfungsteile bescheinigt. Bei erfolgreicher Teilnahme wird das Zertifikat Basisschein Musiktheorie 1 oder 2 ausgestellt.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, kann einmal wiederholt werden. Es muss nur der Prüfungsteil wiederholt werden, der nicht bestanden worden ist. Trifft dies für beide Prüfungsteile zu, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die Wiederholung der Prüfung findet im folgenden Schuljahr statt, der Termin wird mit der Fachlehrkraft vereinbart.
Schüler*innen, die die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestehen, scheiden aus der STUVO-Förderung bzw. dem Förderzweig des Musikgymnasiums aus. Sie können aber selbstverständlich weiterhin den Unterricht an der Musikschule bzw. den Musikzug des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums besuchen.Eine weitere Wiederholung der Prüfung kann nur als Ausnahme aufgrund besonderer Umstände gewährt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Musikschulleitung bzw. Schulleitung.




